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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/12/14 95/19/1109 2 (hier: einmaliger Verstoß reicht bereits zur Annahme der Gefährdung der öff Sicherheit)Stammrechtssatz
Das Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne erforderliche Lenkerberechtigung zählt zu den am schwersten zu wertenden Verstößen gegen das Verkehrsrecht (hier: Erheblichkeit dieses Umstandes iZm der Versagung einer Bewilligung gem § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992 iVm § 10 Abs 1 Z 4 AufenthaltsG 1992).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995191215.X01Im RIS seit
02.05.2001