RS Vwgh 1996/5/30 95/19/1215

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Veröffentlicht am 30.05.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
KFG 1967 §64 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/12/14 95/19/1109 2 (hier: einmaliger Verstoß reicht bereits zur Annahme der Gefährdung der öff Sicherheit)

Stammrechtssatz

Das Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne erforderliche Lenkerberechtigung zählt zu den am schwersten zu wertenden Verstößen gegen das Verkehrsrecht (hier: Erheblichkeit dieses Umstandes iZm der Versagung einer Bewilligung gem § 5 Abs 1 AufenthaltsG 1992 iVm § 10 Abs 1 Z 4 AufenthaltsG 1992).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995191215.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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