RS Vwgh 1996/5/31 96/12/0044

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Veröffentlicht am 31.05.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
64/03 Landeslehrer

Norm

B-VG Art130 Abs2;
LDG 1984 §19 Abs2;
LDG 1984 §19 Abs4;

Rechtssatz

Entbehrt der angefochtene Bescheid jeglicher Feststellungen, worin das dienstliche Interesse an der Versetzung eines Landeslehrers liegt, ist dem VwGH die Möglichkeit zur Prüfung der Ermessensentscheidung genommen, ob also das Ziel, das durch die Versetzung erreicht werden soll, nur durch die Versetzung des Landeslehrers erreicht werden kann bzw, falls dies nicht der Fall ist, ob die belBeh etwa den Vergleich nach § 19 Abs 4 LDG 1984 gesetzeskonform vorgenommen hat.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996120044.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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