Index
63/02 GehaltsgesetzNorm
BLVG 1965 §4;Rechtssatz
Das maßgebende Beschäftigungsausmaß iSd § 12 Abs 2 Z 1 GehG ergibt sich nicht aus dem GehG selbst, sondern aus jenen Bestimmungen, die die fragliche Beschäftigung näher regeln (hier: ist hiefür das BLVG maßgebend. Im Falle der Eingliederung einer berufsbildenden mittleren Schule in eine berufsbildende höhere Schule (siehe dazu § 54 Abs 2 SchOG 1962 und § 56 Abs 2 SchOG 1962) wird die Anwendbarkeit des § 4 BLVG nicht berührt (hier: es hätte der Klärung bedurft, ob der Lehrer an der Bauhandwerkerschule für Maurer unterrichtete oder an der Höheren Technischen Bundes Lehr und Versuchsanstalt, von der Klärung dieser Frage hängt es aber ab, ob die strittigen Zeiten zur Gänze oder zur Hälfte bei der Ermittlung des Vorrückungsstichtages zu berücksichtigen sind).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993120082.X01Im RIS seit
20.11.2000