RS Vwgh 1996/5/31 95/12/0280

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Veröffentlicht am 31.05.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §8;
DVG 1984 §3;

Rechtssatz

§ 3 DVG präzisiert § 8 AVG. Durch einen Antrag, beinhaltend ein dienstrechtliches Begehren, an die Dienstbehörde wird der Antragsteller Partei iSd § 3 DVG des hierdurch ausgelösten Dienstrechtsverfahrens, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Antrag inhaltlich berechtigt oder unberechtigt ist (hier betreffend einen Antrag auf Feststellung von Dienstpflichten).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995120280.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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