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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
§ 3 DVG präzisiert § 8 AVG. Durch einen Antrag, beinhaltend ein dienstrechtliches Begehren, an die Dienstbehörde wird der Antragsteller Partei iSd § 3 DVG des hierdurch ausgelösten Dienstrechtsverfahrens, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Antrag inhaltlich berechtigt oder unberechtigt ist (hier betreffend einen Antrag auf Feststellung von Dienstpflichten).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995120280.X01Im RIS seit
25.01.2001