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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Stmk 1995;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1154/80 E 28. Oktober 1980 VwSlg 10274 A/1980 RS 1Stammrechtssatz
Wurde dem Bf im innergemeindlichen Instanzenzug eine baubehördliche Bewilligung erteilt, von der er auch Gebrauch gemacht hat (- der Vorstellung der Anrainer kam keine aufschiebende Wirkung zu -), ist der auf Grund der Vorstellung der Anrainer ergangene, den Berufungsbescheid des Gemeinderates behebende, somit nur kassatorische Vorstellungsbescheid einem Vollzug zugänglich, weil er die Grundlage für nachfolgende, dem Bf zum Nachteil gereichende behördliche Verwaltungsakte sein kann (Aufhebung des erstinstanzlichen baubehördlichen Bewilligungsbescheides, Anordnung des Abbruches der Baulichkeiten, allfällige Durchführung von Strafverfahren usw).
Schlagworte
VollzugBesondere Rechtsgebiete BaurechtBindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde ErsatzbescheidNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:AW1996060027.A01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
19.09.2011