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80/03 WeinrechtNorm
WeinG 1985 §60 Abs4;Rechtssatz
Im Falle des Vorfindens von Wein in einem Weinerzeugungsbetrieb ist davon auszugehen, daß jener - sofern keine in der Außenwelt in Erscheinung tretenden objektiven Merkmale diese Annahme verläßlich ausschließen lassen - an sich zum Verkauf bereitgehalten wird (Hinweis E 15.9.1986, 86/10/0107 zu § 51 Abs 3 lit e WeinG 1961).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1991100150.X03Im RIS seit
20.11.2000