RS Vwgh 1996/6/3 94/10/0131

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.06.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die inhaltliche Rechtmäßigkeit eines Bescheides ist nicht an einer im Ermittlungsverfahren (vom Sachverständigen) aufgeworfenen "Frage" zu messen.

Schlagworte

Rechtsverletzung sonstige Fälle

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994100131.X04

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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