Index
L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz NiederösterreichNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Behörde hat auf Grund der Gesetze und nicht auf der Grundlage allfälliger "rechtspolitischer" Überlegungen (hier "gerechtfertigte Bestrebungen auf politischer Ebene, bereits errichtete Bauwerke wie das verfahrensgegenständliche unter Amnestie zu stellen") vorzugehen.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994100125.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.07.2009