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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / BescheidRechtssatz
Zurückweisung der Beschwerde gegen ein Schreiben des Magistrats der Stadt Salzburg betreffend die mangelnde Wahlberechtigung eines Auslandsösterreichers bei einer Volksabstimmung im Bundesland Salzburg.
Eine den Charakter einer schlichten Mitteilung tragende Rechtsbelehrung entbehrt des individuell-normativen Inhalts, wie ihn Art144 Abs1 erster Satz B-VG zwingend verlangt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bescheidbegriff, Wahlen, Wahlrecht aktives, Wohnsitz, Volksabstimmung, AuslandsösterreicherEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:B865.1993Dokumentnummer
JFR_10059772_93B00865_01