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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/05/09 95/20/0380 2Stammrechtssatz
Ohne vorliegende Ermittlungsergebnisse kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß in der von den Alliierten im Nordirak eingerichteten kurdischen Sicherheitszone nördlich des 36ten Breitengrades Verfolgungssicherheit auch für Nicht-Kurden (hier: christlicher Chaldäer) bestehe.
Schlagworte
Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200333.X01Im RIS seit
20.11.2000