RS Vwgh 1996/6/5 95/20/0142

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Veröffentlicht am 05.06.1996
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §12 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1775/78 E 3. Oktober 1978 VwSlg 9647 A/1978 RS 1

Stammrechtssatz

Nicht nur die Annahme, daß der Beschwerdeführer selbst von einer Waffe mißbräuchlich Gebrauch machen wird, sondern auch die Annahme, daß der Beschwerdeführer mißbräuchlich einer anderen Person Zugang zu der Waffe gewähren könnte, rechtfertigt die Erlassung eines Waffenverbotes gemäß § 12 Abs 1.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200142.X02

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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