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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Auf Ansuchen oder Beschwerden gem § 122 StVG braucht dem Strafgefangenen kein Bescheid erteilt zu werden. Nach dem Willen des Gesetzgebers hat der Strafgefangene kein subjektives Recht auf Ausübung dieses Aufsichtsrechtes.
Schlagworte
Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Verletzung der Entscheidungspflicht Nichtbehördliche AngelegenheitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996200278.X01Im RIS seit
25.01.2001