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32 SteuerrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde mangels Erschöpfung des Instanzenzuges; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslosRechtssatz
Gemäß §243 BAO steht als Rechtsmittel gegen Bescheide, welche die Abgabenbehörden erster Instanz erlassen, die Berufung offen, soweit nicht in Abgabenvorschriften ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt wird. Da eine solche Unzulässigkeit im Zusammenhang mit der beschwerdegegenständlichen Angelegenheit nicht normiert wird, ist gegen den angefochtenen Bescheid das Rechtsmittel der Berufung zulässig. Dieses Rechtsmittel hat der Beschwerdeführer im übrigen auch ergriffen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Finanzverfahren, Rechtsmittel Finanzverfahren, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:B113.1994Dokumentnummer
JFR_10059772_94B00113_01