RS Vfgh 1994/2/28 B113/94

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Veröffentlicht am 28.02.1994
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Index

32 Steuerrecht
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
BAO §243

Leitsatz

Zurückweisung der Beschwerde mangels Erschöpfung des Instanzenzuges; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos

Rechtssatz

Gemäß §243 BAO steht als Rechtsmittel gegen Bescheide, welche die Abgabenbehörden erster Instanz erlassen, die Berufung offen, soweit nicht in Abgabenvorschriften ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt wird. Da eine solche Unzulässigkeit im Zusammenhang mit der beschwerdegegenständlichen Angelegenheit nicht normiert wird, ist gegen den angefochtenen Bescheid das Rechtsmittel der Berufung zulässig. Dieses Rechtsmittel hat der Beschwerdeführer im übrigen auch ergriffen.

Entscheidungstexte

  • B 113/94
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 28.02.1994 B 113/94

Schlagworte

VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Finanzverfahren, Rechtsmittel Finanzverfahren, VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1994:B113.1994

Dokumentnummer

JFR_10059772_94B00113_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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