RS Vwgh 1996/6/5 96/20/0041

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Veröffentlicht am 05.06.1996
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Index

10/10 Grundrechte
19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §14 Abs1 Z2;
AsylG 1991 §19 Abs1 Z3;
MRK Art9;
StGG Art14;

Rechtssatz

Vom Asylwerber als entehrend empfundene oder seinen religiösen Gebräuchen widersprechende Handlungen oder Duldungen (hier: Sikh, Abnahme der Kopfbedeckung) sind von ihm bei der erkennungsdienstlichen Behandlung im Bereich der zur Erzielung einwandfreier Identifizierungsmerkmale nicht unerläßlichen Maßnahmen nicht zu verlangen, wenn seine Identität auch anders gesichert werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996200041.X08

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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