RS Vwgh 1996/6/13 95/18/0270

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.06.1996
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §6 Abs1;
FrG 1993 §7 Abs7;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/18/0633 E 15. Oktober 1998

Rechtssatz

Nicht erst die in § 7 Abs 7 zweiter Satz FrG 1993 vorgesehene Inkenntnissetzung des Antragstellers von der Weiterleitung seines Antrages bewirkt den in dieser Gesetzesstelle vorgesehenen Zuständigkeitsübergang, weil es sich hiebei bloß um eine gesetzlich vorgesehene Informationspflicht der Beh handelt.

Schlagworte

Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995180270.X02

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten