Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Nach den Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft kann nach Verstreichen eines Zeitraumes von sechs Stunden noch ein verwertbares Ergebnis mittels Alkomatmessung erwartet werden. Die belBeh muß jedoch ausführen, welche Alkoholisierungssymptome zum Zeitpunkt der Aufforderung zum Alkotest vorlagen, die vermuten lassen, der Lenker habe sich im Zeitpunkt des Lenkens eines Kfz in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden (Hinweis E 29.1.1987, 86/02/0142).
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung AlkomatEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996020020.X01Im RIS seit
20.12.2001