RS Vwgh 1996/6/18 94/04/0245

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Veröffentlicht am 18.06.1996
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Index

21/03 GesmbH-Recht
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §226;
GewO 1973 §227;
GewO 1994 §225;
GewO 1994 §227;
GewO 1994 §28 Abs1 Z2;
GmbHG §15;
GmbHG §52;

Rechtssatz

Aus einer Erhöhung des Stammkapitals einer zur Ausübung des Gewerbes berechtigten Immobilienmakler GmbH (§ 52f GmbHG) geht nicht hervor, daß allein aufgrund dieses Vorganges das zur Vertretung dieser Gesellschaft berufene Organ (Geschäftsführer iSd § 15ff GmbHG) notwendigerweise die im § 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994 angesprochenen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung des Gewerbes Immobilienmakler und Immobilienverwaltung besitzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994040245.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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