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21/03 GesmbH-RechtNorm
GewO 1973 §226;Rechtssatz
Aus einer Erhöhung des Stammkapitals einer zur Ausübung des Gewerbes berechtigten Immobilienmakler GmbH (§ 52f GmbHG) geht nicht hervor, daß allein aufgrund dieses Vorganges das zur Vertretung dieser Gesellschaft berufene Organ (Geschäftsführer iSd § 15ff GmbHG) notwendigerweise die im § 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994 angesprochenen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung des Gewerbes Immobilienmakler und Immobilienverwaltung besitzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994040245.X02Im RIS seit
20.11.2000