RS Vwgh 1996/6/18 96/04/0005

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Veröffentlicht am 18.06.1996
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2;
GewO 1994 §79;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/04/0006

Rechtssatz

§ 74 Abs 2 GewO 1994 stellt auf die von der Betriebsanlage ausgehenden Gefahren ab, und nicht etwa bloß auf Gefahren, die von Tätigkeiten oder Verfahren ausgehen, die in der Betriebsanlage ausgeübt bzw angewendet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996040005.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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