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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §897;Rechtssatz
Bedingte Prozeßhandlungen sind im allgemeinen unzulässig (Hinweis E 8.3.1994, 93/05/0117; hier war die Erklärung des Bf iZm den Begleitumständen als Antrag auf Durchführung der vom Leiter des Eichamtes vorgeschlagenen Nacheichung anzusehen, uzw trotz des Zusatzes, daß eben geeicht werden soll, wenn es notwendig ist).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994040183.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.07.2014