RS Vwgh 1996/6/18 96/04/0008

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Veröffentlicht am 18.06.1996
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §367 Z25;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Erfüllung des Straftatbestandes nach § 367 Z 25 GewO 1994 ist aber - da Auflagen nur in Ansehung der hievon betroffenen Betriebsanlage normative Wirkung zukommt - ausschließlich ein Verhalten bzw eine Vorgangsweise im Rahmen einer (genehmigten) Betriebsanlage (Hinweis E 22.11.1988, 88/04/0109).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996040008.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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