RS Vwgh 1996/6/18 96/04/0005

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Veröffentlicht am 18.06.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2 Z1;
GewO 1994 §79 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/04/0006

Rechtssatz

Der mit der Erfüllung einer Auflage zum Schutz vor Gesundheitsgefährdung verbundene Aufwand kann niemals außer Verhältnis zu dem damit angestrebten Erfolg stehen (Hinweis E 19.12.1995, 95/04/0120).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996040005.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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