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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GewO 1994 §74 Abs2 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/04/0006Rechtssatz
Der mit der Erfüllung einer Auflage zum Schutz vor Gesundheitsgefährdung verbundene Aufwand kann niemals außer Verhältnis zu dem damit angestrebten Erfolg stehen (Hinweis E 19.12.1995, 95/04/0120).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996040005.X04Im RIS seit
11.07.2001