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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs6;Rechtssatz
Einem beim VwGH gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann gem § 62 Abs 1 VwGG iVm § 71 Abs 6 AVG aufschiebende Wirkung zuerkannt werden (hier erübrigt sich diese Entscheidung angesichts der Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrages).
Schlagworte
Entscheidung über den AnspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995010448.X02Im RIS seit
20.11.2000