RS Vwgh 1996/6/19 95/01/0238

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.1996
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §16;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/03/24 94/19/0089 2

Stammrechtssatz

Soll einem Asylwerber vorgehalten werden, er sei nicht in der Lage gewesen, nähere Angaben über ein bestimmtes Beweisthema zu machen, muß zunächst einmal festgestellt werden, daß solche näheren Angaben als möglicherweise entscheidungswesentliche Kriterien überhaupt erfragt worden sind (Hinweis E 27.1.1994, 92/01/1117).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995010238.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten