RS Vwgh 1996/6/19 95/01/0075

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.1996
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §16 Abs1;

Rechtssatz

Gerade in der Erteilung eines nahezu unerfüllbaren Auftrages (hier: Beibringung einer Maschinenpistole) durch die Polizei in Verbindung mit der Drohung, den Asylwerber bei Nichterfüllung zu "holen", kann, vor dem Hintergrund der allgemein bekannten politischen Lage im Kosvo, eine bewußte Einschüchterungsmaßnahme der staatlichen Behörden gesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995010075.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten