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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Gerade in der Erteilung eines nahezu unerfüllbaren Auftrages (hier: Beibringung einer Maschinenpistole) durch die Polizei in Verbindung mit der Drohung, den Asylwerber bei Nichterfüllung zu "holen", kann, vor dem Hintergrund der allgemein bekannten politischen Lage im Kosvo, eine bewußte Einschüchterungsmaßnahme der staatlichen Behörden gesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995010075.X02Im RIS seit
20.11.2000