RS Vwgh 1996/6/19 96/01/0281

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Veröffentlicht am 19.06.1996
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z3 impl;
AsylG 1991 §5 Abs1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnC Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/03/27 95/01/0665 2 (hier: dies setzt Antragstellung des Asylwerbers voraus)

Stammrechtssatz

Die Ausstellung eines Reisepasses muß in der Regel - sofern nicht im konkreten Einzelfall ein dieser Beurteilung entgegenstehender Sachverhalt aufgezeigt wird - als eine der Formen angesehen werden, mit denen ein Staat seinen Angehörigen Schutz gewährt (Hinweis: E 19.12.1995, 94/20/0838).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996010281.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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