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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1991 §4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/01/0073 96/01/0074 96/01/0075Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/11/29 94/20/0595 1 (hier: bloße Beantragung der aufschiebenden Wirkung)Stammrechtssatz
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Verwaltungsgerichtshofbeschwerden der Eltern des ASt ändert nichts daran, daß die Ausdehnung der Asylgewährung gemäß § 4 AsylG 1991 auf den ASt voraussetzt, daß einem Elternteil bereits Asyl gewährt worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996010072.X01Im RIS seit
03.04.2001