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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §182;Rechtssatz
Dem Fremden kommen bei Zutreffen der behaupteten Adoption die Rechte eines "Kindes" iSd § 3 Abs 1 AufenthaltsG 1992, mit welchem Begriff die familienrechtliche Beziehung gemeint ist, zu. § 3 Abs 1 AufenthaltsG 1992 stellt darüber hinaus auf die Minderjährigkeit solcher Kinder ab; die Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit einer Person sind nach deren Personalstatut zu beurteilen (§ 12 IPRG), das ist das Recht des Staates, dem die Person angehört (§ 9 Abs 1 IPRG). Wird demnach auch die Minderjährigkeit des Fremden bejaht, hat er gemäß § 3 Abs 1 AufenthaltsG 1992 einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bewilligung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995210098.X02Im RIS seit
02.05.2001