RS Vfgh 1994/3/1 B1425/93

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Veröffentlicht am 01.03.1994
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Index

40 Verwaltungsverfahren
40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren

Norm

B-VG Art83 Abs2
AVG §68 Abs1

Rechtssatz

Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die als Abweisung zu deutende "Zurückweisung" der Berufung gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Kaufvertrages wegen entschiedener Sache; kein Substrat für die Erteilung der Zustimmung mangels Vorliegen eines Kaufvertrages

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht, Verwaltungsverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen, Bescheid Rechtskraft, Rechtskraft Bescheid, res iudicata

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1994:B1425.1993

Dokumentnummer

JFR_10059699_93B01425_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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