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40 VerwaltungsverfahrenNorm
B-VG Art83 Abs2Rechtssatz
Keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die als Abweisung zu deutende "Zurückweisung" der Berufung gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Kaufvertrages wegen entschiedener Sache; kein Substrat für die Erteilung der Zustimmung mangels Vorliegen eines Kaufvertrages
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, Verwaltungsverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen, Bescheid Rechtskraft, Rechtskraft Bescheid, res iudicataEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1994:B1425.1993Dokumentnummer
JFR_10059699_93B01425_01