RS Vwgh 1996/6/20 95/19/0170

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Veröffentlicht am 20.06.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art20 Abs1;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein vor dem VwGH angefochtener Bescheid ist am Gesetz und nicht an einer nichtbefolgten Weisung zu messen, auf deren Befolgung den Parteien kein subjektives Recht zusteht (Hinweis die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 03te Auflage, S 568, angeführte Rechtsprechung).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995190170.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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