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19/05 MenschenrechteNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Der Eintritt des durch das Eingehen einer Scheinehe beabsichtigten Erfolges (Umgehung der Regelungen der Zugangsbeschränkungen Fremder nach Österreich bzw auf den österreichischen Arbeitsmarkt) ist zur Erfüllung des Tatbestandes des § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996191585.X01Im RIS seit
02.05.2001