RS Vwgh 1996/6/20 96/19/1585

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Veröffentlicht am 20.06.1996
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Index

19/05 Menschenrechte
20/02 Familienrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
EheG §23;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
MRK Art8 Abs2;

Rechtssatz

Der Eintritt des durch das Eingehen einer Scheinehe beabsichtigten Erfolges (Umgehung der Regelungen der Zugangsbeschränkungen Fremder nach Österreich bzw auf den österreichischen Arbeitsmarkt) ist zur Erfüllung des Tatbestandes des § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996191585.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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