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20/02 FamilienrechtNorm
AufG 1992 §5 Abs12;Rechtssatz
Die Tatsache, daß trotz Nichtigerklärung der Ehe ein Wiedereinreisesichtvermerk erteilt worden ist, ist für die Beurteilung des Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung ohne Belang, wenn der Fremde der Fremdenpolizeibehörde zum damaligen Entscheidungszeitpunkt die Tatsache der Nichtigerklärung der Ehe nicht mitgeteilt hat oder dort der Behörde diese Tatsache nicht bekannt sein mußte und daher bei der damaligen Entscheidung nicht berücksichtigt wurde.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996191318.X01Im RIS seit
02.05.2001