RS Vwgh 1996/6/20 96/19/1318

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Veröffentlicht am 20.06.1996
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Index

20/02 Familienrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §5 Abs12;
AVG §68 Abs1;
EheG §23;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Die Tatsache, daß trotz Nichtigerklärung der Ehe ein Wiedereinreisesichtvermerk erteilt worden ist, ist für die Beurteilung des Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung ohne Belang, wenn der Fremde der Fremdenpolizeibehörde zum damaligen Entscheidungszeitpunkt die Tatsache der Nichtigerklärung der Ehe nicht mitgeteilt hat oder dort der Behörde diese Tatsache nicht bekannt sein mußte und daher bei der damaligen Entscheidung nicht berücksichtigt wurde.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996191318.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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