RS Vwgh 1996/6/20 96/19/1566

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Veröffentlicht am 20.06.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/02 Familienrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
EheG §23;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/04/19 96/19/0046 1 (hier wurde die Sachverhaltsannahme der belBeh, daß eine Scheinehe eingegangen worden sei, vom Fremden nicht bestritten).

Stammrechtssatz

Für die Erfüllung des Tatbestandes des § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 kommt es auf den zugrundeliegenden Sachverhalt an und nicht auf eine allfällige Entscheidung eines Gerichtes (Hinweis E 13.1.1994, 93/18/0317).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996191566.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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