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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/04/19 96/19/0046 1 (hier wurde die Sachverhaltsannahme der belBeh, daß eine Scheinehe eingegangen worden sei, vom Fremden nicht bestritten).Stammrechtssatz
Für die Erfüllung des Tatbestandes des § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 kommt es auf den zugrundeliegenden Sachverhalt an und nicht auf eine allfällige Entscheidung eines Gerichtes (Hinweis E 13.1.1994, 93/18/0317).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996191566.X01Im RIS seit
11.07.2001