RS Vwgh 1996/6/20 95/19/1415

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Veröffentlicht am 20.06.1996
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Index

20/02 Familienrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
EheG §23;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Die Tatsache, daß ein Verfahren auf Ehenichtigkeit eingeleitet worden ist, entbindet die belBeh - solange kein rechtskräftiges gerichtliches Urteil vorliegt - nicht von der Verpflichtung, das Vorliegen eines Sichtvermerksversagungsgrundes in dieser Hinsicht selbständig zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995191415.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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