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20/02 FamilienrechtNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Die Tatsache, daß ein Verfahren auf Ehenichtigkeit eingeleitet worden ist, entbindet die belBeh - solange kein rechtskräftiges gerichtliches Urteil vorliegt - nicht von der Verpflichtung, das Vorliegen eines Sichtvermerksversagungsgrundes in dieser Hinsicht selbständig zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995191415.X01Im RIS seit
02.05.2001