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20/02 FamilienrechtNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Ein "in Aussicht genommenes Aufenthaltsverbot" (dh ein noch nicht ausgesprochenes Aufenthaltsverbot) vermag weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht den Verlust einer Aufenthaltsbewilligung zu begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995191684.X01Im RIS seit
02.05.2001