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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §1 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/06/14 90/10/0100 4Stammrechtssatz
Voraussetzung für die Erteilung eines Wiederbewaldungsauftrages nach § 172 Abs 6 lit a ForstG 1975 ist, daß es sich bei der wiederzubewaldenden Fläche zum Zeitpunkt des Beginnes der widerrechtlichen Entfernung des forstlichen Bewuchses (argumentum: "BEI BEHANDLUNG des Waldes") und zum Zeitpunkt der Erlassung des forstpolizeilichen Auftrages um Wald iSd ForstG 1975 gehandelt hat. Dabei kommt es allerdings auf das Vorhandensein eines forstlichen Bewuchses nicht an (Hinweis E 19.3.1990, 89/10/0032 und E 18.6.1990, 89/10/0170).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1991100190.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008