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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §13;Rechtssatz
Ein Wiederbewaldungsauftrag hat nicht eine detailgetreue Wiederherstellung des früheren Zustandes zum Gegenstand, sondern die Wiederbewaldung mit standortgerechtem forstlichen Bewuchs.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1991100190.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008