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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Den Anforderungen an eine gesetzmäßige Begründung genügt die Behörde nicht, wenn sie sich darauf beschränkt, eine Zeugenaussage kommentarlos wiederzugeben.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht Manuduktionspflicht MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992100018.X02Im RIS seit
20.11.2000