RS Vwgh 1996/6/24 92/10/0018

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Veröffentlicht am 24.06.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Den Anforderungen an eine gesetzmäßige Begründung genügt die Behörde nicht, wenn sie sich darauf beschränkt, eine Zeugenaussage kommentarlos wiederzugeben.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992100018.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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