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L10012 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt KärntenNorm
ABGB §879 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen in den Beratungsprotokollen zu der Frage, ob zivilrechtliche Vereinbarungen unter den Begriff "sonstige Maßnahmen" nach § 100 Abs 1 Krnt Allg GdO 1993 subsumierbar sind und somit der Aufhebung durch die Aufsichtsbehörde unterliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996100007.X06Im RIS seit
11.07.2001