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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17 Abs1;Rechtssatz
Unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Entfernung der Bäume, der Schafhaltung auf dem Waldboden und Einrichtung eines Unterstandes ist in dieser tatsächlichen Verwendung eine bewilligungslose Rodung zu erblicken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1991100190.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008