RS Vwgh 1996/6/24 91/10/0190

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1996
beobachten
merken

Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs1;

Rechtssatz

Unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Entfernung der Bäume, der Schafhaltung auf dem Waldboden und Einrichtung eines Unterstandes ist in dieser tatsächlichen Verwendung eine bewilligungslose Rodung zu erblicken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1991100190.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten