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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AMA-Gesetz 1992 §21i idF 1994/664;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/17/0235 96/17/0233Rechtssatz
Im Hinblick auf die Gesamtheit der organisatorischen, verfahrensrechtlichen und die Zuständigkeit regelnden Vorschriften für die Tätigkeit der AMA ist gegen erstinstanzliche Bescheide von Organen der AMA mangels ausdrücklichen Ausschlusses eines Rechtsmittels oder einer ausdrücklichen anderslautenden Regelung des Instanzenzuges die Berufung an den Bundesminister für Landwirtschaft und Forstwirtschaft zulässig.
Schlagworte
Organisationsrecht Instanzenzug VwRallg5/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996170232.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
30.01.2017