Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/06/25 95/11/0419 1Stammrechtssatz
Besteht kein Anspruch der Partei auf Erlassung eines Bescheides über den von ihr gestellten Antrag, so hat bei Stellung eines Devolutionsantrages iSd § 73 AVG die Oberbehörde - sofern der Devolutionsantrag im übrigen zulässig ist - den SACHantrag, nicht aber den Devolutionsantrag zurückzuweisen.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Parteistellung Parteienantrag Verhältnis zu anderen Materien und Normen DevolutionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995110352.X01Im RIS seit
20.11.2000