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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Eine Vertretung vor dem VwGH schließt nicht ohne weiteres auch eine Vertretung für das daran anschließende, fortgesetzte Verwaltungsverfahren mit ein (Hinweis E 14.2.1983, 83/10/0053).
Schlagworte
Beginn Vertretungsbefugnis VollmachtserteilungProzeßvollmachtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995090215.X03Im RIS seit
23.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.07.2015