RS Vwgh 1996/6/25 95/17/0479

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Veröffentlicht am 25.06.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Die Mängelbehebung einer Säumnisbeschwerde ist auch nach Erlassung des Bescheides durch die im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung säumige Behörde zulässig.

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungMängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995170479.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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