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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Rechtssatz
Die Mängelbehebung einer Säumnisbeschwerde ist auch nach Erlassung des Bescheides durch die im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung säumige Behörde zulässig.
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungMängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995170479.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
19.09.2011