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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs2 litf;Rechtssatz
Bei der im Grunde des § 66 Abs 3 KFG vorzunehmenden Wertung und der gem § 73 Abs 2 abzugebenden Prognose fällt zu Lasten des Lenkerberechtigten besonders ins Gewicht, daß er nicht nur besonders gefährliche Verhältnisse durch das Befahren der Autobahn entgegen der Fahrtrichtung herbeigeführt hat, sondern diese auch über längere Zeit hindurch aufrechterhalten hat, indem er das Fahrzeug auf der Überholspur abstellte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995110330.X02Im RIS seit
11.07.2001