RS Vwgh 1996/6/25 95/05/0162

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Veröffentlicht am 25.06.1996
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L44109 Feuerpolizei Kehrordnung Wien
L81009 Immission Luftreinhaltung Schwefelgehalt im Heizöl
Smogalarm Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

FPolG Wr 1957 §16 Abs2;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Der gem § 16 Abs 2 erster Satz Wr Feuerpolizei- und LuftreinhalteG für den Eigentümer bzw § 16 Abs 2 zweiter Satz Wr Feuerpolizei- und LuftreinhalteG an dessen Stelle für den Hausverwalter normierten Verpflichtung zur Beseitigung bzw Abstellung eines feuerpolizeilichen Übelstandes wird durch entsprechende Aufforderungen an die Mieter eines Hauses keinesfalls entsprochen.

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Baurecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995050162.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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