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L34001 Abgabenordnung BurgenlandNorm
BAO §83 Abs4;Rechtssatz
Wird gegen den zweitinstanzlichen, an zwei Gesamtschuldnern (Ehegatten) gerichteten Abgabenbescheid Vorstellung in "wir"-Form erhoben und nur von einem der Ehepartner unterfertigt, so kann dieses Rechtsmittel gem § 60 Abs 4 Bgld LAO auch als namens des anderen Ehepartners eingebracht angesehen werden.
Schlagworte
Zulässigkeit der Vorstellung Parteistellung und Rechtsansprüche der Parteien (außer der Gemeinde) im VorstellungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995170070.X01Im RIS seit
20.11.2000