Index
L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §39 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/12/19 94/05/0198 2Stammrechtssatz
Die Frage, ob ein Vorhaben iSd § 61 Abs 1 NÖ BauO 1976 geeignet ist, das Ortsbild oder Landschaftsbild zu stören, ist Gegenstand des Beweises durch den Sachverständigen (Hinweis E 28.3.1985, 83/06/0084). Die Frage der Störung des Ortsbildes und Landschaftsbildes hat die Behörde von Amts wegen zu beantworten und das im Gegenstand erstattete Gutachten auf seine Vollständigkeit und Schlüssigkeit zu überprüfen (Hinweis E 28.6.1984, 84/06/0056, 0057).
Schlagworte
freie BeweiswürdigungSachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild LandschaftsbildEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993050278.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009