RS Vwgh 1996/6/25 95/11/0339

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Veröffentlicht am 25.06.1996
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

ÄrzteG 1984 §22 Abs1;
ÄrzteG 1984 §22 Abs2;
ÄrzteG 1984 §35 Abs1 Z2;
StGB §146;
StGB §297 Abs1;

Rechtssatz

Anschuldigungen gegen einen Arzt wegen Verstoßes gegen § 22 Abs 1 und Abs 2 ÄrzteG, er habe seine beiden Ordinationsgehilfinnen mit der eigenständigen Durchführung von Ärzten vorbehaltenen Tätigkeiten betraut, sowie wegen des Vorwurfes des Betruges (§ 146 StGB) iZm der Ausstellung von Rezepten und der Verleumdung von Hilfspersonen (§ 297 Abs 1 StGB) sind nicht dermaßen gering, daß trotz Anhängigkeit der Strafverfahren von einer vorläufigen Untersagung der Berufsausübung aus Gründen des öffentlichen Wohles abgesehen werden könnte, insbesondere wenn sich die dem Arzt zur Last gelegten Fehlverhalten über einen längeren Zeitraum erstreckt und aus zahlreichen Einzelhandlungen bestanden haben dürften.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995110339.X03

Im RIS seit

22.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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