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24/01 StrafgesetzbuchNorm
ÄrzteG 1984 §22 Abs1;Rechtssatz
Anschuldigungen gegen einen Arzt wegen Verstoßes gegen § 22 Abs 1 und Abs 2 ÄrzteG, er habe seine beiden Ordinationsgehilfinnen mit der eigenständigen Durchführung von Ärzten vorbehaltenen Tätigkeiten betraut, sowie wegen des Vorwurfes des Betruges (§ 146 StGB) iZm der Ausstellung von Rezepten und der Verleumdung von Hilfspersonen (§ 297 Abs 1 StGB) sind nicht dermaßen gering, daß trotz Anhängigkeit der Strafverfahren von einer vorläufigen Untersagung der Berufsausübung aus Gründen des öffentlichen Wohles abgesehen werden könnte, insbesondere wenn sich die dem Arzt zur Last gelegten Fehlverhalten über einen längeren Zeitraum erstreckt und aus zahlreichen Einzelhandlungen bestanden haben dürften.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995110339.X03Im RIS seit
22.05.2001Zuletzt aktualisiert am
03.04.2019