RS VwGH Erkenntnis 1996/06/25 94/17/0403

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Veröffentlicht am 25.06.1996
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Rechtssatz

Die Kanalbenützungsgebühren gemäß § 10 ff des Bgld KanalabgabeG, zuletzt geändert durch LGBl 1990/37, sind Gemeindeabgaben iSd § 15 Abs 3 Z 5 FAG 1993. Gemäß § 1 lit a Bgld LAO ist daher in Angelegenheiten der Kanalbenützungsgebühren die Burgenländische Landesabgabenordnung anzuwenden.

Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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