Index
E3R E03103000Norm
31994R3108 Übergangsmassnahmen Handel mit landw Erzeugnissen Art4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/17/0235 96/17/0233Rechtssatz
Zwar kann die Gewährung provisorischen Rechtsschutzes mit Gemeinschaftsrecht in Konflikt geraten, im gegenständlichen Fall einer Abgabeneinhebung (Überschußbestandsabgabe auf Reis) vermag der VwGH jedoch mangels geeigneter Feststellungen der Abgabenbehörde keine Anhaltspunkte dafür zu erkennen, daß bei einer nicht sofortigen Einhebung der Abgabe es zu einer Vereitelung des Zweckes der Gemeinschaftsmaßnahme käme oder die Interessen der Gemeinschaft durch die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Anwendung des § 212a BAO nicht angemessen berücksichtigt würden.
Gerichtsentscheidung
EuGH 677J0106 Simmenthal 2 VORAB;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996170232.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
30.01.2017